Informationen auf sozialministerium.at/impfpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Um die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen und das österreichische Gesundheitssystem zu schützen, ist eine hohe Durchimpfungsrate nötig. Daher wird in Österreich ab Anfang Februar eine allgemeine COVID-19-Impfpflicht gelten. Im Vorfeld fand eine breite Abstimmung auf politischer sowie gesellschaftlicher Ebene statt, um möglichst viele Aspekte und Auswirkungen auf unser gesellschaftliches Zusammenleben berücksichtigen zu können.

 

Unterstützt wird die COVID-19-Impfpflicht von der Bundesregierung, den Oppositionsparteien der SPÖ, den NEOS sowie von zahlreichen renommierten Expertinnen und Experten. Am 17. Jänner beginnt der parlamentarische Prozess des überarbeiteten Entwurfs zum COVID-19-Impfpflichtgesetz. Die allgemeine COVID-19-Impfpflicht tritt im Anschluss an den Gesetzgebungsprozess mit Anfang Februar in Kraft.

 

Auf www.sozialministerium.at/impfpflicht finden Sie alle Informationen rund um die allgemeine COVID-19-Impfpflicht in Österreich. Die dort aufbereiteten Informationen beziehen sich auf den derzeit gültigen Entwurf zum COVID-19-Impfpflichtgesetz, welcher sich mit 17. Jänner 2022 im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess befindet. Die Informationen werden laufend aktualisiert. Änderungen sind daher eigens vorbehalten!

 

Mit besten Grüßen

 

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung Kommunikation und Service (AKS)